Anrechnung von Berufserfahrung
Es ist auch möglich, qualifizierte berufliche Erfahrungen anrechnen zu lassen. Wichtig ist, dass Du die entsprechende Berufserfahrung durch Arbeitszeugnisse nachweisen kannst. Aus den Arbeitszeugnissen müssen Dauer, Umfang und Inhalt der Tätigkeiten hervorgehen. Dabei kannst Du folgenden Richtwert heranziehen: ein Jahr Berufstätigkeit (Vollzeit) bei voller Übereinstimmung (Niveau, fachliche Ausrichtung) entspricht ungefähr 12 ECTS. Aus dem eingereichten Antrag muss eindeutig hervorgehen, auf welches Modul die bestimmte Berufserfahrung entsprechend des Arbeitszeugnisses angerechnet werden soll.