So bekommst Du fast 50 % der Studiengebühren zurück

Fernstudium steuerlich absetzen – wie geht das?

Ein Fernstudium ist ideal, um sich beruflich weiterzubilden, neu zu orientieren oder den nächsten Karriereschritt zu machen. Neben staatlichen Förderungen, Arbeitgeberunterstützung oder Stipendien kannst Du auch die steuerlichen Vorteile nutzen, indem Du die Kosten von der Steuer absetzt. Hier erfährst Du, worauf Du bei Deiner Steuererklärung achten musst, um Dein Fernstudium steuerlich absetzen zu können.

Wer kann die Studienkosten für ein Fernstudium von der Steuer absetzen?

Nicht alle Studierenden können die Kosten für das Fernstudium steuerlich absetzen. In der Regel ist das jedoch möglich. Insbesondere beim Fernstudium ist die Möglichkeit der steuerlichen Absetzung gegeben, da hier oftmals bereits ein Erststudium, eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein beruflicher Bezug zum Studium gegeben ist.

Diese Personen können die Kosten absetzen:

  • Studierende nach abgeschlossener Berufsausbildung im Erststudium

  • Berufsbegleitend Studierende

  • Studierende im Zweitstudium (z. B. Master)

  • Studierende, deren Studium einen Bezug zum ausgeübten Beruf hat

  • Doktorand*innen

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, um Studienkosten abzusetzen?

Die steuerliche Absetzbarkeit hängt davon ab, ob das Studium beruflichen Zwecken dient. Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:

  • Beruflicher Bezug des Studiums

  • Vermittlung konkreten Berufswissens

  • Abgeschlossene Erstausbildung oder Erststudium

  • Einkommen über 9.408 € brutto jährlich

  • Anbieter des Studiengangs ist staatlich anerkannt oder zertifiziert

Unter diesen Voraussetzungen ist eine steuerliche Absetzung des Fernstudiums in fast jedem Fall möglich. Damit kannst Du beispielsweise die Studiengebühren unserer MBA Fernstudiengänge steuerlich geltend machen und so ca. 40 % (rund 4.000 Euro!) über Deine Steuererklärung zurückerhalten.

Hier findest Du einen Überblick über unsere MBA Fernstudiengänge.

Welche Kosten können abgesetzt werden?

Grundsätzlich sind alle Kosten, die direkt mit dem Fernstudium zusammenhängen, absetzbar. Das können entweder konkrete Ausgaben oder Pauschalbeträge sein:

  • Studiengebühren, Semesterbeiträge

  • Prüfungs- und Seminargebühren

  • Fahrtkosten (0,30 €/km) und Übernachtungskosten

  • Drucken, Binden und Verschicken Deiner Abschlussarbeit

  • Sprachkurse, Sprachtests, Studienreisen und Exkursionen

  • Verpflegungspauschalen (6 € bei 8–14 Stunden, 14 € ab 14 Stunden, 24 € bei einem ganzen Tag)

  • Fachliteratur (pauschal bis 110 €/Jahr)

  • Arbeitsmittel wie Computer, Software (pauschal bis 410 €, darüber nur per Abschreibung)

  • Bürobedarf (pauschal bis 80 €)

  • Zinsen für Studienkredite (Tilgungsraten ausgeschlossen)

  • Häusliches Arbeitszimmer (anteilig bis 1.250 €)

  • Telefon- und Internetkosten (pauschal 20 €)

  • Bewerbungskosten für Praktika

Studiengebühren

Studiengebühren oder Semesterbeiträge sind voll absetzbar. Als Nachweis genügt eine Bestätigung über die Bezahlung der Beiträge.

Fachliteratur

Bücher und Fachmagazine können bei Vorlage von Rechnungen in voller Höhe oder ohne Belege pauschal mit 80 Euro abgesetzt werden.

Reisewege

Reisewege zu Seminaren, zu Arbeitsgruppen und zu Klausuren: Du kannst den Weg von Deinem Wohnsitz zu Deiner Hochschule mit 0,30 Euro pro Kilometer absetzen.

Arbeitsmittel

Arbeitsmittel können komplett (mit Rechnung) oder einfach pauschal mit 110 Euro pro Jahr abgesetzt werden. Für das Studium genutzte Computer (Laptops, Tablet, …) können über drei Jahre von der Steuer abgesetzt werden.

Werbungskosten versus Sonderausgaben: was steckt dahinter?

Ob Du die Kosten für Dein Fernstudium in der Steuererklärung als Sonderausgaben oder Werbungskosten deklarieren musst, hängt von Deinem Werdegang ab. Das Finanzamt unterscheidet grundsätzlich zwischen einem Erststudium zur Erlangung eines berufsqualifizierenden Abschlusses und einer Zweitausbildung bzw. einem Zweitstudium.

In diesem Fall zählen Kosten in Verbindung mit Deinem Studium zu Sonderausgaben. Diese Ausgaben können nur im Jahr ihrer Entstehung geltend gemacht werden. Jährlich sind bis zu 6.000 € als Sonderausgaben absetzbar (§ 10 Abs. 7 EStG).

In diesem Fall zählen Kosten in Verbindung mit Deinem Studium zu Werbungskosten.

Werbungskosten haben keine Deckelung. Damit sind hier Deine Studienkosten unbegrenzt absetzbar. Überschreiten die Ausgaben das Einkommen, kann ein Verlustvortrag ins nächste Jahr erfolgen (rückwirkend bis zu sieben Jahre).

Tipp: Die steuerliche Absetzbarkeit von Studienkosten ist ein großes Thema und kann insbesondere für das Fernstudium zu großen finanziellen Entlastungen führen. Hebe also unbedingt alle Nachweise sorgfältig auf, beispielsweise Rechnungen Deiner Studiengebühren oder Deiner Arbeits- und Lehrmittel.

Wann können Studienkosten nicht abgesetzt werden?

In zwei Fällen ist es nicht möglich, die Kosten eines Studiums steuerlich abzusetzen.

Studium als Hobby: Dein Fernstudium muss nachweislich einen wirtschaftlichen Zusammenhang mit Deiner beruflichen Tätigkeit erkennen lassen. Ein Studium nur aus persönlichem Interesse oder als Hobby kann weder als Sonderausgabe noch als Werbungs- oder Betriebskosten von der Steuer abgesetzt werden. 

Vom Arbeitgeber finanziertes Studium: Wenn Dein Arbeitgeber die fälligen Studiengebühren bereits in voller Höhe übernimmt, können Sie diese nicht mehr steuerlich geltend machen. Weiterhin möglich ist jedoch, dass Du alle anderen in Verbindung mit Deinem Fernstudium entstehenden Aufwendungen in der Steuererklärung berücksichtigst. 

Studium in die Steuererklärung aufnehmen - so geht’s:

Jeweils zum 31. Juli eines Folgejahres endet die Regelabgabefrist für die Steuererklärung. Auch nach dieser Frist besteht häufig die Möglichkeit, die Kosten für Dein Studium steuerlich anzugeben.

Solltest Du für vergangene Jahre noch keine Steuererklärung eingereicht haben, dann kannst Du die Kosten für Dein Fernstudium noch bis zu vier Jahre nach Ende des Jahres, in dem die Kosten für Dein Studium angefallen sind, beim Finanzamt einreichen. Als Fernstudent*in kannst Du Dir also eine ganze Menge Geld vom Staat zurückholen!

Sonderausgaben trägst Du in den Hauptvordruck zur Steuererklärung ein. Werbungskosten trägst Du auf der Anlage N ein.

Bitte beachte, dass die Brand University für diese Angaben keine Gewähr übernimmt.