Studium in die Steuererklärung aufnehmen - so geht’s:
Jeweils zum 31. Juli eines Folgejahres endet die Regelabgabefrist für die Steuererklärung. Auch nach dieser Frist besteht häufig die Möglichkeit, die Kosten für Dein Studium steuerlich anzugeben.
Solltest Du für vergangene Jahre noch keine Steuererklärung eingereicht haben, dann kannst Du die Kosten für Dein Fernstudium noch bis zu vier Jahre nach Ende des Jahres, in dem die Kosten für Dein Studium angefallen sind, beim Finanzamt einreichen. Als Fernstudent*in kannst Du Dir also eine ganze Menge Geld vom Staat zurückholen!
Sonderausgaben trägst Du in den Hauptvordruck zur Steuererklärung ein. Werbungskosten trägst Du auf der Anlage N ein.
Bitte beachte, dass die Brand University für diese Angaben keine Gewähr übernimmt.